Leitlinie für die Einrichtung und Führung eines ART-Labors
Leitlinie für die Führung und Einrichtung eines Labors für die Durchführung Assistierter Reproduktionstechnologien beim Menschen (ART-Labor) innerhalb einer reproduktionsmedizinischen Versorgungseinrichtung der Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des Menschen (AGRBM)
21. Mai 2021
Die Leitlinie tritt ab dem 21.05.2021 in Kraft und ersetzt die Leitlinie vom 25.04.2008.
Die „Leitlinie für die Führung und Einrichtung eines Labors für die Durchführung Assistierter Reproduktionstechnologien beim Menschen (ART-Labor)“ der AGRBM trat ursprünglich am 27.04.2004 in Kraft und wurde am 25.04.2008 aktualisiert.
Die aktuelle Leitlinie wurde auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2004/23/EG und ihrer beiden Durchführungsrichtlinien (2006/17/EG, 2006/86/EG), sowie des Arzneimittelgesetzes (AMG, Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln) und seiner dazu erlassenen Rechtsverordnungen (AMWHV, TPG-GewV) überarbeitet.
Sie trat am 21.05.2021 in Kraft und ersetzt die bisherige Leitlinie vom 25.04.2008. Die Überarbeitung wurde vom Arbeitskreis „Qualitätsmanagement“ der AGRBM vorgenommen. Die vorliegende Leitlinie steht im Kontext zur „Leitlinie zum verantwortlichen Arbeiten im ART-Labor“ der AGRBM, die im Konsens mit dem Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren (BRZ) verabschiedet wurde.
Ziel der vorliegenden Leitlinie ist es, Empfehlungen für die Führung und Einrichtung eines Labors für assistierte Reproduktionstechniken unter dem Dach einer reproduktionsmedizinischen Versorgungseinrichtung auszusprechen, damit die Qualität, Vitalität und Sicherheit der Keimzellen und Embryonen während der In-vitro-Phase gesichert ist. Dies umfasst die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Dokumentation, Validierung und Qualifizierung der Arbeitsprozesse und der Überprüfung der daraus resultierenden Arbeitsergebnisse. Dazu sind eindeutige Beschreibungen der Arbeitsprozesse, Festlegung der Verantwortlichkeiten, ausreichende Personalbesetzung und adäquate Geräteausstattung erforderlich. Vorgaben zur Qualifizierung des akademischen Laborpersonals sind der Fort- und Weiterbildungsordnung der AGRBM zu entnehmen. Die Leitlinie orientiert sich an den Publikationen der Association of Clinical Embryologists (2012) [1], der ASRM (2014) [2] und der ESHRE (2015) [3].
Die Leitlinie ist entsprechend dem wissenschaftlichen und methodischen Kenntnisstand und in Anpassung an gesetzliche und berufsrechtliche Vorgaben regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Im Hinblick auf den im Embryonenschutzgesetz normierten Arztvorbehalt und die berufsrechtlichen Regelungen der beteiligten Ärzte durch ärztekammerspezifische „Richtlinien zur Durchführung der Assistierten Reproduktion“ [4] werden Änderungen dieser Leitlinie in Abstimmung mit dem BRZ vorgenommen.
Autoren der Leitlinie aus dem Arbeitskreis Qualitätsmanagement
Dr. rer. nat. Dagmar Gutknecht
Dipl. Biol. Verona Blumenauer
Dr. sc. hum. Brigitte Hauff
Dr. rer. nat. Petra Klusmann
Dr. rer. nat. Tom Trapphoff
Dr. agr. Dorothee Weiss
Vorstand der AGRBM
Dr. rer. nat. Verena Nordhoff (1. Vorsitzende)
Dr. rer. nat. Alain Wunsch
Dr. rer. nat. Melanie Rickert-Föhring
Dipl. Biol. Werner Hoppenstedt
Dipl. Biol. Claudia Grewenig
Vorstand des BRZ
PD Dr. med. Ulrich A. Knuth (Komm. Vorsitzender)
Dr. med. Thilo Schill (Schriftführer)
1. ORGANISATION UND VERWALTUNG
1.1. Organisation und Verantwortlichkeiten
1.2. Aufgabenspektrum des ART-Labors
1.3. Qualitätsmanagement
1.3.1. Dokumentation
1.3.2. Rückverfolgbarkeit
1.3.3. Datenschutz
1.3.4. Meldepflichten
2. PERSONELLE BESETZUNG DES ART-LABORS
2.1. Personalbedarf
2.2. Laborleitung und Vertretung
2.3. Weiteres Laborpersonal
2.4. Einarbeitung des Laborpersonals
2.5. Schulung und Fortbildung
2.6. Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten der Labormitarbeiter
2.7. Orientierungshilfe zum Personalbedarf
3. AUSSTATTUNG UND GERÄTSCHAFTEN
3.1. Räumliche Ausstattung
3.1.1. Raumluft
3.1.2. Anwendung der Ausnahmeregeln für die Anforderungen an die Umgebung gem. AMWHV §36 Abs.2
3.1.3. Andrologischer Bereich
3.1.4. Bereich für die In-vitro-Kultur
3.1.5. Sonstige Räume
3.2. Gerätetechnische Ausstattung
3.2.1. Andrologischer Bereich
3.2.2. Bereich für die In-vitro-Kultur
3.2.3. Bereich für die Kryolagerung
3.2.4. Gasversorgung
3.2.5. Administration- ART-Labor Büro
3.3. Kryolagerung von Keimzellen, Vorkernstadien und Embryonen
3.4. Kultivierungsmedien und Materialien
4. HYGIENE UND REINIGUNG
5. LITERATURVERZEICHNIS
1. ORGANISATION UND VERWALTUNG
1.1. Organisation und Verantwortlichkeiten
Das Labor für assistierte Reproduktionstechniken (ART-Labor) ist Teil einer Entnahmeeinrichtung für menschliche Keimzellen. Im ART-Labor findet die In-vitro-Kultur und Lagerung humaner Gameten und Embryonen statt.
Die Keimzellen der Frau (Oozyten) werden durch einen Reproduktionsmediziner gewonnen und unter seiner Verantwortlichkeit an das ART-Labor zur weiteren Be- und Verarbeitung übergeben.
Das ART-Labor muss unter qualifizierter Führung stehen. In die Verantwortlichkeit der Leitung gehören fachliche, organisatorische, Verwaltungs-, Schulungs- und Fortbildungsaufgaben in Abstimmung mit der medizinischen Leitung. Die Verantwortung und die Zuständigkeit für die Durchführung der Methoden im ART-Labor sowie Aufgaben in der Labororganisation und dem Qualitätsmanagement müssen eindeutig festgelegt und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Eine Schnittstellenbeschreibung zu den klinischen Struktureinheiten sollte vorliegen (e.g. Organigramm). Es sollten regelmäßige Besprechungen zwischen der Laborleitung und der medizinischen Leitung (behandelnde Ärzte) durchgeführt werden.
1.2. Aufgabenspektrum des ART-Labors
Diagnostische/Therapeutische Aufbereitung von Ejakulat und Hodengewebe
Isolierung von Eizellen aus Follikelpunktat
In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Kultivierung, Beurteilung, Kryokonservierung und Auftauen von Keimzellen, Hodengewebe, Vorkernstadien und Embryonen
Organisation der Lagerung und der Durchführung des Transports kryokonservierter Proben
Mitwirkung beim Embryotransfer
Dokumentation der In-vitro-Behandlung
Prüfung, Beschaffung und Lagerung von Materialien für das ART-Labor
Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Geräte
Aufbau und Erhaltung des Qualitätsmanagements im Labor
Ein Leistungsverzeichnis des ART-Labors für die durchzuführenden Methoden sollte vorliegen. Für alle angewandten Labormethoden müssen SOPs (Standard Operating Procedure = Standardarbeitsanweisung) vorhanden sein. Alle Labormitarbeiter müssen nachweislich nach diesen SOPs geschult sein und nach diesen vorgehen.
Bei der Entgegennahme, Bearbeitung und Herausgabe von Materialien und Proben von Patienten muss die eindeutige und verwechslungssichere Zuordnung während der gesamten In-vitro-Phase jederzeit gewährleistet sein. Maßnahmen, die dies sicherstellen, sind in der jeweiligen SOP zu beschreiben.
Die Reinigung/Desinfektion der Geräte und Arbeitsplätze sowie der Laborräume ist zu dokumentieren (vgl. Leitlinie zum verantwortlichen Arbeiten im ART-Labor).
Zur adäquaten Bearbeitung der im ART-Labor anfallenden Aufgaben ist ein bedarfsgerechter Personalbestand zu ermitteln und vorzuhalten (siehe Punkt 2: Personalbedarf).
1.3. Qualitätsmanagement
Es ist ein Qualitätsmanagementsystem gemäß der „Guten Fachlichen Praxis“ zu führen.
Maßnahmen für die kontinuierliche Qualitätssicherung und Datenauswertung sind gemäß Art und Umfang der durchgeführten Tätigkeiten zu treffen. Eine regelmäßige Aus- und Bewertung der durchgeführten Methoden – wo angebracht – soll durch die durchführenden Personen und Gesamtverantwortlichen stattfinden.
Für die frühe Erkennung struktureller Prozessfehler ist die Festlegung Zentrums-spezifischer „Key Performance Indicators“ (KPIs) sinnvoll [5]. Ebenfalls sollten Untergrenzen definiert werden, an denen die Suche nach Fehlerquellen erfolgen sollte. Die Festlegung von sogenannten KPIs zur Validierung der Be- und Verarbeitungsverfahren (§36 Abs. 6 der AMWHV) sind hingegen nicht geeignet, die Ergebnisqualität darzustellen, da diese maßgeblich von individuellen Faktoren des jeweiligen Paares (Alter der Frau und ihrem Körpergewicht, Eizellqualität, Anzahl der für eine Befruchtung zur Verfügung stehenden Eizellen, Spermaqualität, Befruchtungsfähigkeit der Gameten etc.) beeinflusst werden. Die Sicherung der Ergebnisqualität obliegt den Landesärztekammern (Richtlinie der BÄK vom 11.05.2018 [6]).
Qualitätsziele des ART-Labors sollten schriftlich festgehalten werden. Eine Überprüfung der angestrebten Ziele sollte z. B. im Rahmen eines internen Audits (Teilnehmer: Laborleitung, Stellvertreter des Laborpersonals, Ärztliche Leitung, Stellvertreter des ärztlichen Personals) regelmäßig durchgeführt werden. Im Rahmen des Qualitätsmanagements muss ein Risikomanagement implementiert sein.
Datenblätter und Zertifikate aller qualitätsrelevanten Materialien sind gemäß gesetzlicher Vorschriften zu archivieren.
Der Nachweis über Kalibrierungen, Wartungen und Funktionsprüfungen von Geräten ist zu führen und ebenfalls gemäß gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren.
1.3.1. Dokumentation
Die Laborarbeiten sollen prozessbezogen mit Formblättern bzw. elektronischen Dokumentationssystemen dokumentiert werden. Einträge müssen über die gesamte gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist lesbar sein.
Die Identität der ausführenden Person ist prozessbezogen zu dokumentieren. Die gesetzlichen Vorgaben zu Datum- und Zeitangaben müssen erfüllt werden.
1.3.2. Rückverfolgbarkeit
Eine lückenlose Rückverfolgung der Keimzellen und Embryonen muss gegeben sein. Die Freigabe der Keimzellen zur Be- und Verarbeitung oder zur Lagerung muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Datenaufzeichnungen müssen während des vorgeschriebenen Aufbewahrungs-zeitraums auffindbar und eindeutig zurückverfolgbar sein.
1.3.3. Datenschutz
Der Datenschutz muss unter Beachtung der aktuellen Anforderungen der Datenschutzgesetzgebung erfolgen. Dabei werden die Maßnahmen zum Datenschutzmanagement des ART-Labors entsprechend dokumentiert.
Die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art und Dauer) ist zu berücksichtigen, Archivierungs- sowie Löschfristen sind zu definieren. Bei elektronischen Aufzeichnungen ist über Datenänderungen eine Historie mitzuführen, damit nachweisbar ist, wann, und durch welche Person, Änderungen vorgenommen worden sind.
Die regelmäßige Sicherung und Aufbewahrung aller relevanten und persönlichen Daten muss rechtskonform erfolgen.
1.3.4. Meldepflichten
Gesetzliche Vorgaben zu Meldepflichten an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als Prüfbehörde sind entsprechend einzuhalten: Dazu gehören die Meldung gem. §8d TPG sowie die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle gemäß § 63i Abs 6,7 AMG.
2. PERSONELLE BESETZUNG DES ART-LABORS
2.1. Personalbedarf
Die adäquate Erfüllung des Aufgabenspektrums (siehe Punkt 1.2.) erfordert eine bedarfsgerechte personelle Besetzung des ART-Labors. Der Personalbedarf richtet sich dabei im Besonderen nach der jährlichen Anzahl der Behandlungszyklen (Punktions- und Auftauzyklen), nach dem Zeitbedarf der einzelnen Behandlungsschritte, der Anzahl der jährlichen Arbeitsstunden und der Umsetzung des Qualitätsmanagements gemäß der „Guten Fachlichen Praxis“. Bei der Ermittlung des Personalbedarfs muss der Bedarf für Wochenend- und Feiertagsdienste, deren Kompensation und auch Vertretungsregelungen für den gesetzlich zustehenden Urlaub berücksichtigt werden.
Tätigkeiten über die unter Punkt 1.2. genannte Aufgaben hinaus, wie zum Beispiel die Durchführung von intra-uteriner Insemination (IUI), pICSI, TESE-ICSI, morphokinetische Beurteilung, Fertiprotekt, Social Freezing, PKD und Präimplantationsdiagnostik, begründen grundsätzlich einen zusätzlichen Personalbedarf.
Angestellte Labormitarbeiter müssen über einen Arbeitsvertrag mit eindeutiger Funktionsbeschreibung verfügen. Arbeitsrechtliche Vorgaben sind einzuhalten.
2.2. Laborleitung und Vertretung
Die Laborleitung soll mindestens folgende Qualifikationen besitzen:
Master of Science oder Diplom oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss in einem biowissenschaftlichen Fach oder der Human- oder Veterinär-Medizin,
Fachanerkennung „Reproduktionsbiologe“ der AGRBM oder eine vergleichbare Fachanerkennung,
die kontinuierliche Erfüllung der Fortbildungsanforderungen der AGRBM oder einer vergleichbaren Fachgesellschaft im Bereich der Reproduktionsbiologie des Menschen,
nachweislich mindestens 6 Jahre (nachfolgend auf den Hochschulabschluss) dokumentierte, praktische und theoretische Erfahrung in der klinischen Reproduktionsbiologie.
Die Vertretung der Laborleitung sollte mindestens einen Master of Science oder ein Diplom oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss in einem biowissenschaftlichen Fach oder der Human- oder Veterinär-Medizin besitzen.
Die Vertretung muss geregelt und dokumentiert sein.
2.3. Weiteres Laborpersonal
Das weitere Laborpersonal verfügt über einen Berufsabschluss mit bio- oder labormedizinischem Bezug.
2.4. Einarbeitung des Laborpersonals
Die Einarbeitung des Laborpersonals erfolgt nach festgelegten internen Vorgaben und unter Supervision erfahrener Labormitarbeiter anhand eines Einarbeitungsplans. Der Einarbeitungserfolg und die Freigabe zur Tätigkeit sind zu dokumentieren. Die Freigabe für das selbständige Arbeiten erfolgt durch die Laborleitung oder durch eine dazu autorisierte Person.
Die qualifizierte Durchführung einzelner Labormethoden sollte anhand geeigneter KPIs individuell ausgewertet und dokumentiert werden.
2.5. Schulung und Fortbildung
Die Qualifikation und fachliche Kompetenz der Mitarbeiter sollte durch die Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen sichergestellt werden. Dazu sollte ein Schulungsplan erstellt werden. Erfolgte Schulungen und Fortbildungen sind zu dokumentieren.
2.6. Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten der Labormitarbeiter
Die Festlegung der Verantwortlichkeiten innerhalb des ART-Labors muss schriftlich erfolgen. Die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Labormitarbeiter sind in einer Stellenbeschreibung dokumentiert. Ferner kann eine detailliertere Verteilung der Verantwortlichkeiten z. B. in einer Verantwortlichkeiten-Matrix dargestellt werden.
2.7. Orientierungshilfe zum Personalbedarf
Zur adäquaten Erfüllung der im ART-Labor anfallenden Aufgaben kann der unten genannte Personalbedarf als Orientierungshilfe dienen (zum Vergleich siehe auch die Veröffentlichung der ASRM (2008) [7] und Keck et al. 2005) [8].
Die genannten Zykluszahlen beziehen sich ausschließlich auf die Durchführung von IVF-, ICSI- und Kryo-Auftau-Zyklen, gemäß Punkt 1.2 Aufgabenspektrum des ART-Labors in dieser Leitlinie.
Anzahl IVF/ICSI/Kryo-Zyklen | Anzahl Mitarbeiter |
? 300 | 3 |
301 bis 600 | 4 |
601 bis 900 | 5 |
901 bis 1200 | 6 |
1201 bis 1500 | 7 |
1500 bis 1800 | 8 |
1801 bis 2100 | 9 |
Auch bei einer Zyklenanzahl von bis zu 300 ist es sinnvoll, mindestens 3 Mitarbeiter (auch in Teilzeitanstellung möglich) anzustellen, vor allem, um im Fall von Krankheit oder Urlaub die anfallenden Aufgaben adäquat ausführen zu können.
Mit steigender Zykluszahl pro Jahr nimmt der Personalbedarf zu: Pro weitere 300 Zyklen/Jahr wird eine weitere Stelle (Mitarbeiter) benötigt (die ASRM empfiehlt einen weiteren Mitarbeiter pro 200 Zyklen).
Ab 300 Zyklen/Jahr erfordert die Position des Laborleiters in der Regel eine Vollzeitanstellung.
3. AUSSTATTUNG UND GERÄTSCHAFTEN
3.1. Räumliche Ausstattung
Die Räumlichkeiten des ART-Labors sollen gemäß AMWHV für den Zweck der Be- und Verarbeitung, Kryokonservierung und Lagerung menschlicher Keimzellen und Embryonen geeignet sein.
Die Räumlichkeiten dürfen nur autorisiertem Personal zugänglich sein und sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
Es muss ausreichend Arbeitsfläche in den verschiedenen Arbeitsbereichen und Bewegungsraum zwischen den Bereichen vorhanden sein, um ein sicheres Arbeiten der Labormitarbeiter zu ermöglichen. Die Wege zwischen den Arbeitsplätzen und Inkubatoren sollten kurz sein, um Temperaturschwankungen in den Kulturen zu minimieren. Ausreichende Stellflächen für Geräte und Lagermöglichkeiten für Materialien werden benötigt.
Die Arbeitsflächen müssen leicht zu reinigen sein und von nicht benötigten Gegenständen freigehalten werden.
Separate Arbeitsbereiche für Labor- und Büroarbeiten sind erforderlich. Die Lagerung größerer Vorratsmengen sollte außerhalb des ART-Labors stattfinden.
Zur Gewährleistung der Durchführbarkeit aller angebotenen Labormethoden muss eine ausreichende Anzahl geeigneter Geräte zur Verfügung stehen.
Für alle eingesetzten Geräte muss eine Bedienungsanleitung im ART-Labor vorhanden sein. Die Wartung/Funktionskontrolle der Geräte muss regelmäßig erfolgen und ist zu dokumentieren. Defekte Geräte müssen schnellstmöglich repariert bzw. ersetzt werden.
Grundkenntnisse zur Fehlerbeseitigung an Geräten sollten alle Labormitarbeiter besitzen.
Störfälle der Geräte sowie deren Behebung sind zu dokumentieren.
Geräte sind nach Erstinstallation und nach Wartung oder Reparatur auf ihre Funktionen zu überprüfen und werden von der Laborleitung zur Inbetriebnahme freigegeben.
Eine tägliche Inbetriebnahme-Routine der Geräte ist empfehlenswert, um funktionseingeschränkte bzw. defekte Geräte vor Arbeitsbeginn zu erfassen.
3.1.1. Raumluft
Die Anforderung der Einhaltung der Raumluftklasse D gemäß GMP-Leitfaden Annex 1 im ART-Labor muss gewährleistet sein. Die Temperatur im ART-Labor muss kontrollierbar sein, so dass die Funktionsfähigkeit z. B. von Inkubatoren nicht beeinträchtig wird.
3.1.2. Anwendung der Ausnahmeregeln für die Anforderungen an die Umgebung gem. AMWHV §36 Abs. 2
§36 Abs. 2 AMWHV fordert eine Umgebung der Raumluftklasse A in einer Umgebung der Klasse D, gemäß GMP-Leitfaden Annex 1 für die Be- und Verarbeitung von Keimzellen. Die dort genannten Ausnahmeregeln für diese Anforderung finden Anwendung bei der In-vitro-Kultur von Keimzellen und Embryonen. Von den Anforderungen an die Umgebung kann abgewichen werden wenn nachgewiesen wird, dass die Exposition gegenüber einer Umgebung der Klasse A schädliche Auswirkungen auf die erforderlichen Eigenschaften der Gewebe hat oder, dass mit der Art und Weise der Verwendung der Gewebe beim Empfänger oder bei der Empfängerin ein erheblich geringeres Risiko der Übertragung einer Bakterien- oder Pilzinfektion auf den Empfänger oder die Empfängerin einhergeht als bei der Gewebetransplantation. Diesbezüglich wird auf den Kommentar von Baukloh und Hilland (2005) [4] und auf die Richtlinie der BÄK zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion [6] verwiesen.
3.1.2.1. Nachweis, dass die Exposition gegenüber einer Umgebung der Klasse A schädliche Auswirkungen auf die erforderlichen Eigenschaften der Gewebe hat (Ausnahmeregel AMWHV §36 Abs. 2b)
Risiko: Die hohen Luftstromgeschwindigkeiten der Raumluftklasse A führen zur Verdunstung der Kulturmedien und damit zur Schädigung der Keimzellen und Embryonen durch suboptimale Kulturbedingungen.
Die Anforderung, menschliche Gameten unter Laminar-Air-Flow-Bedingungen der Klasse A zu bearbeiten, kann deren Qualität und Sicherheit gefährden.
Ein Teil der Bearbeitungsschritte kann nicht unter einer der Verdunstung entgegenwirkenden Ölschicht stattfinden, dies sind unter anderem die Isolation der Eizellen und die Kryokonservierung. Hierbei führen die hohen Luftstromgeschwindigkeiten der Raumklasse A zu einer schnellen Abkühlung (durch Verdunstung) der Follikelaspirate und Kulturmedien.
Weiterhin stellen die sehr hohen Luftstromgeschwindigkeiten der Raumluftklasse A bei der Schalen- und Medienvorbereitung ein großes Risiko dar: Das Medium verdunstet sehr schnell, dies kann zu Änderungen der Osmolalität im Medium führen [9, 10]. Daher ist es wichtig, die Verdunstung der Kulturmedien gering zu halten und die Luftstromgeschwindigkeit zu verringern. Zum anderen stellen die Bedingungen der Klasse A ein großes Risiko für die Entwicklungsfähigkeit und Vitalität der entstehenden Embryonen dar. Keimzellen und frühe Teilungsstadien werden in kleinen Medienvolumina kultiviert, die, selbst bei Überschichtung mit Öl, unter kontinuierlichem Air-Flow verdunsten; dies führt zu einer erhöhten Osmolalität im Medium, einem ansteigenden extrazellulären pH-Wert und einem Temperaturabfall [9–14].
Die Folgen der Medienverdunstung stellen ein grundsätzliches Risiko für die Qualität und Sicherheit der Keimzellen und frühen Teilungsstadien dar [9, 14]. Ferner führt z. B. eine Abnahme der Temperatur zu Störungen der meiotischen Spindel [15] und damit potentiell zu De-novo-Fehlverteilungen der Chromosomen (Aneuploidien) [16].
3.1.2.2. Nachweis der Inaktivierung von Keimen (Ausnahmeregel AMWHV §36 Abs. 2 Punkt a.)
Risiko: Verkeimung der In-vitro-Kulturen durch das Einbringen von Keimen aus Follikelpunktat und Ejakulat.
Die Gewinnung menschlicher Keimzellen kann nicht keimfrei, sondern nur keimreduzierend erfolgen, da schon die Ausgangzellen nicht unter keimfreien Bedingungen gewonnen werden können. Daher werden Kulturmedien verwendet, deren Antibiotika-Zusatz die Keime inaktiviert.
Eizellen werden durch transvaginale Follikelpunktion gewonnen. Eine vorhergehende Desinfektion der Vagina der Spenderin birgt ein sehr hohes Risiko für die Schädigung der Keimzellen und wird daher von der Richtlinie der Bundesärztekammer [6] auf deutscher und auch auf europäischer Ebene durch die Richtlinie der European Society of Human Reproduction and Embryology [17] ausdrücklich abgelehnt.
Die Keimzellen des Mannes (Spermien) werden in den meisten Fällen durch orthograde Ejakulation gewonnen. Selbst bei Durchführung geeigneter Hygienemaßnahmen vor der Gewinnung sind die männlichen Keimzellen immer mit den Keimen der normalen/physiologischen Standortflora des Mannes kontaminiert [18, 19].
3.1.2.3. Nachweis, dass mit der Art und Weise der Verwendung der Gewebe bei der Empfängerin ein erheblich geringeres Risiko der Übertragung einer Bakterien- oder Pilzinfektion auf die Empfängerin einhergeht als bei der Gewebetransplantation (Ausnahmeregelung AMWH §36 Abs. 2c)
Risiko 1: Verkeimung der In-vitro-Kulturen
Nach der Gewinnung der Keimzellen und der anschließenden Embryonen-kultur erfolgen mehrere Waschschritte, durch die Verdünnungseffekte kommt es zur Reduktion der Spenderkeime. Die wiederholten Waschschritte sind somit eine effektive Maßnahme, um einer Infektion der Kulturen entgegen zu wirken [20]. Zusätzlich enthalten die Kulturmedien Antibiotika, die vorhandene Keime inaktivieren. Zudem fungiert die Überschichtung mit sterilem Zellkulturöl als Barriere zur Umgebungsraumluft. Bei antiseptischem Arbeiten mit sterilen Einmalmaterialien stellt die Umgebungsraumluft ein vernachlässigbares Risiko für die De-novo-Infektion, bzw. Kontamination der Kulturen dar.
Risiko 2: Eintrag von Keimen in den Uterus durch transvaginalen-transzervikalen Transfer der Embryonen
Der Uterus der Frau ist nicht keimfrei [21] und mit dem transzervikalen Transfer der Embryonen ist die Kontamination des Uterus mit vaginalen Keimen unvermeidbar. Jedoch ist die immunologische Kompetenz des Uterus auf den Eintrag von Kontaminationen eingerichtet [21].
Bei den Empfängerinnen handelt es sich um gesunde Frauen, deren Immunsystem, im Gegensatz zu Empfängerinnen von z. B. Gewebetransplantationen, nicht supprimiert wurde. Die Daten, u. a. auch die des Deutschen IVF-Registers (D·I·R), zeigen keine Zunahme von Infektionen bei ART-Patientinnen, auch nicht nach IUI, bei der aufbereitetes Ejakulat ohne vorherige Keiminaktivierung in den Uterus inseminiert wird.
Die transzervikale Übertragung an sich stellt ein unvermeidbares Risiko für den Eintrag von Bakterien und Pilzen in den Uterus dar. Dies führt jedoch nicht zu einem erhöhten Infektionsrisiko. Es wurde eindeutig gezeigt, dass mit der Art und Weise der Verwendung der aufbereiteten Gewebe für die Empfängerin ein erheblich geringeres Risiko der Übertragung einer Bakterien- oder Pilzinfektion einhergeht als bei der Gewebetransplantation.
Der potentielle Eintrag von Keimen durch einen Embryo ist aufgrund der oben zitierten Literatur und der Daten des D·I·R vernachlässigbar.
3.1.2.4. Standpunkte der AGRBM zur Anwendung der Ausnahmeregeln zur Anforderung der Raumluftklasse A
Die AGRBM sieht daher die Nachweise gem. AMWHV §36 Abs 2 b und c erbracht. Somit kann von der Anforderung der Einhaltung der Raumluftklasse A bei der Be- und Verarbeitung menschlicher Keimzellen und Embryonen abgewichen werden und die Be- und Verarbeitung in Umgebung D erfolgen.
3.1.3. Andrologischer Bereich
Im andrologischen Bereich werden Arbeitsbereiche für die Durchführung der folgenden Tätigkeiten vorgesehen:
Aufarbeitung von Spermaproben für die In-vitro-Kultur, Kryokonservierung und ggfs. Diagnostik,
Kryokonservierung von Ejakulat, Nebenhodenpunktat und Hodenbiopsaten (Geräte für die Kryokonservierung können sowohl in den Räumlichkeiten des Kryolagers als auch im ART-Labor platziert werden),
Sollten Färbungen unter Verwendung von Chemikalien durchgeführt werden, dann sollten diese außerhalb des Bereichs für die In-vitro-Kultur ausgeführt werden.
3.1.4. Bereich für die In-vitro-Kultur
Der Bereich für die In-vitro-Kultur sollte sich in räumlicher Nähe zum Entnahmeraum für Eizellen bzw. dem Embryotransfer-Raum befinden. Beim Transport der Punktatflüssigkeiten muss die Wärmestabilität gewährleistet sein. Eine zügige Weiterverarbeitung der Keimzellen muss ebenfalls gesichert sein.
Die Temperaturstabilität der In-vitro-Kulturen sollten durch kurze Transportwege gewährleistet werden, dazu sollten die Inkubatoren von allen Arbeitsplätzen gut zugänglich sein.
Im Bereich für die In-vitro-Kultur müssen Arbeitsbereiche für die folgenden Tätigkeiten vorgehalten werden:
Vorbereitung zur Kultivierung
Untersuchung der Punktatflüssigkeiten und Überführung der Eizellen in die Kulturschalen
Intrazytoplasmatische Spermieninjektion
In-vitro-Fertilisation
Beurteilung von Eizellen/Vorkernstadien/Embryonen
Kryokonservierung bzw. Vitrifikation
3.1.5. Sonstige Räume
Für die administrative Abwicklung der ART-Therapiezyklen (Dokumentation, Bestell- und Lieferwesen etc.) sollten separate Räume zur Verfügung stehen. Das Büro der Laborleitung sollte sich in der Nähe des ART-Labors befinden.
3.2. Gerätetechnische Ausstattung
Zur Durchführbarkeit der angebotenen Labormethoden muss, gemäß dem Arbeitsaufkommen, eine ausreichende gerätetechnische Ausstattung vorhanden sein.
3.2.1. Andrologischer Bereich
Dem Arbeitsaufkommen gemäß in angepasster Zahl
Gegenstand | Bemerkungen |
Phasenkontrastmikroskop | Mit geeigneten Objektiven zur Bestimmung der Spermienkonzentration und -motilität und ggfs. Morphologie. Optional: beheizbarer Objektträgertisch |
Zentrifuge zur Bearbeitung von Ejakulat und Urin | Für die ART-Therapien ausreichend. Für die Diagnostik können höhere Zentrifugalgeschwindigkeiten notwendig sein (s. WHO-Handbuch 5. Auflage, 2010) |
Mikropipetten | Ausreichender Pipettensatz je nach Bedarf. Verwendung von Einmalpipetten oder Einmal-Filterspitzen für alle Arbeitsschritte |
Kühlschrank/Gefrierschrank | Kann auch im ART-Bereich oder in einem benachbarten Raum stehen |
Zählkammern | Dem Arbeitsaufkommen gemäß in angepasster Zahl |
Laborzählgerät | Optional |
Verschlusssichere Entsorgungsbehälter | Für scharfe und spitze Objekte und gefährlichen/infektiösen Abfall, entsprechend den jeweiligen Bestimmungen zur Abfallentsorgung |
Ausstattung zur Kryokonservierung von Ejakulat, Nebenhodenpunktat und Hodenbiopsien | Der angewandten Methode entsprechend, kann das Gerät im ART- oder Kryo-Labor stehen. Siehe unter 3.2.3. Kryolager |
3.2.2. Bereich für die In-vitro-Kultur
Gegenstand | Bemerkungen |
Inkubatoren in angemessener Zahl, CO2-begast | Mindestens 2 für die In-vitro-Kultur geeignete Inkubatoren |
Wärmeschrank unbegast | Optional |
Unterbrechungsfreie Stromversorgung bzw. Notstromversorgung | Für Inkubatoren mit In-vitro-Kulturen, ggfs. für Kryogerät |
Alarmweiterleitungssystem | Für Inkubatoren mit In-vitro-Kulturen und für Kryolagerungsbehälter |
ICSI-Arbeitsplatz | Invers-Mikroskop mit Modulations- oder Interferenzoptik mit beheizbarem Objekttisch, mit geeigneten Mikromanipulatoren und Mikroinjektoren auf schwingungsarmem Arbeitsplatz |
Zoom-Stereomikroskop | Mit Wärmeplatte (möglichst integriert in Arbeitsplatz) |
Wärmesystem | Zur Wahrung der Temperaturkonstanz bei allen Arbeitsschritten |
pH-Meter und/oder CO2-Messgerät oder Blutgasanalysegerät | Zur Funktionskontrolle der Inkubatoren bzw. der Kulturmedien |
Thermometer bzw. Min-Max-Thermometer | Zur Temperaturkontrolle von Inkubatoren, Wärmeplatten, Kühlschrank |
Kühlschrank/ Gefrierschrank | Vorratshaltung von Medien etc. |
Mikropipetten | Ausreichender Pipettensatz je nach Bedarf. Verwendung von Einmalpipetten oder Einmal-Filterspitzen für alle Arbeitsschritte |
Entsorgungsbehälter | Entsprechend den jeweiligen Bestimmungen zur Abfallentsorgung |
3.2.3. Bereich für die Kryolagerung
Gegenstand | Bemerkungen |
Kryogerät und/oder Vitrifikationssystem für alle potentiell einzufrierenden Zellen/Gewebe | Der angewandten Methode entsprechend (z. B. geeignet zum programmgesteuerten Einfrieren) jeweils mit dem Probensystem zugehörigen Zubehör (ggfs. spezielles Dewar-Gefäß, Styroporgefäße, Scheren, Pinzetten, Schweißgeräte). Die Vitrifikation kann sowohl im offenen als auch geschlossenem System erfolgen. |
Etikettendrucker | Zur Kennzeichnung der Kryoproben (Stickstoff-stabil) |
Handhabungssystem | Zum Umlagern der Kryogefäße in die Lagerbehälter |
Transportgefäß | Transport von Kryoproben; nicht notwendig, wenn Transportgefäß vom durchführenden externen Transportunternehmen zur Verfügung gestellt wird |
Lagerbehälter | Mit Einordnungssystemen. Mit Überwachungssystem (Temperatur oder Füllstandkontrolle) und Alarmweiterleitung |
Quarantäne-Lagerbehälter | Notwendig, sobald Proben mit unklarer Serologie bearbeitet werden |
Stickstoffversorgungsbehälter | Größe dem Stickstoffverbrauch entsprechend, mit Entnahmeheber und/oder mit Lagerbehälter verbunden |
Schutzausrüstung | Brillen, Handschuhe, Schürze |
3.2.4. Gasversorgung
Eine unterbrechungsfreie Gasversorgung der Brutschränke ist sicherzustellen. Die Räumlichkeiten für die Aufstellung der Gasflaschen sind von außen gut zugänglich und räumlich vom ART-Labor getrennt.
Gegenstand | Bemerkungen |
Gaszufuhr-Anlage | Zur Sicherung der kontinuierlichen Gasversorgung der Inkubatoren. |
Kohlendioxid-Gas (CO2) | Gasqualität: Medizinische Qualität empfohlen |
Stickstoff (N2 fakultativ) | Gasqualität: Pharmaqualität empfohlen |
Mischgas (fakultativ) | Die Einzelkomponenten erfüllen die Qualitätsanforderungen für Pharmagase. |
Zur Verwendung von Gasen siehe [22, 23].
3.2.5. Administration: ART-Labor Büro
Gegenstand | Bemerkungen |
PC | Bedarfsgerechte Anzahl zur Dokumentation, Gerätesteuerung und -überwachung. |
Drucker | z. B. Papierdrucker, Etikettendrucker, Barcodedrucker |
Ordnungssysteme und Stellplatz für Dokumente in Papierform | z. B. Laborprotokolle, Gerätebücher etc. |
3.3. Kryolagerung von Keimzellen, Vorkernstadien und Embryonen
Für die Lagerung von Keimzellen, Vorkernstadien und Embryonen muss ausreichend Kapazität vorhanden sein.
Das Lagersystem muss jederzeit die Auffindbarkeit der Proben gewährleisten. Die geeigneten Lagerbedingungen sind durch regelmäßige Funktionskontrollen (z. B. Füllstandkontrolle, Temperaturkontrolle) zu gewährleisten.
Werden Proben mit noch unbekannten Infektionsparametern kryokonserviert und/oder gelagert, sind diese als „Material in Quarantäne“ zu kennzeichnen (siehe auch Leitlinie zum verantwortlichen Arbeiten im ART-Labor) und getrennt zu lagern.
Das Kryolager ist gegenüber unbefugtem Zutritt zu sichern.
3.4. Kultivierungsmedien und Materialien
Kultivierungsmedien und Materialien sollten für die In-vitro-Kultur humaner Keimzellen und Embryonen bestimmt sein und geltende Qualitätsanforderungen erfüllen (CE-Zulassung, Medizinprodukt). Sind Materialien, die diese Anforderungen erfüllen, nicht verfügbar, kann eine Alternative mit vergleichbaren Anforderungen (z. B. Tissue Culture, In-vitro-Culture) gewählt werden.
Kulturmedien und Materialien müssen entsprechend den Herstellerangaben transportiert und gelagert werden. Bei Anbruch müssen Medien mindestens mit dem Anbruchsdatum beschriftet werden.
Die Chargen der verwendeten Medien und Materialien, die direkt oder indirekt in Kontakt mit den Keimzellen kommen, sind zu dokumentieren und dem Patienten(paar) zuzuordnen.
4. HYGIENE UND REINIGUNG
Gemäß §6 AMWHV müssen die Hygienemaßnahmen geeignet sein, die für seine Verwendung erforderlichen Eigenschaften des Gewebes zu schützen, und das Risiko einer Verunreinigung, insbesondere einer mikrobiellen Verunreinigung, während der Be- oder Verarbeitung zu minimieren.
Für Keimzellen besteht kein hohes Risiko der Verunreinigung. Keimzellen kommen aus nicht-sterilen Bereichen des Körpers und werden nach der In-vitro-Fertilisation wieder in den Uterus, der ebenfalls nicht steril ist, transferiert. Gemäß §36 der AMWHV müssen die Hygienemaßnahmen geeignet sein, die Qualität und Sicherheit der Gewebe zu erhalten. Das bedeutet, dass die Hygienemaßnahmen den Geweben nicht schaden dürfen. Daher sollte auf die Verwendung Alkohol-basierter Desinfektionsmittel verzichtet werden. Desinfektionsmittel auf Basis quartärer Ammoniumverbindungen sollten nur nach Bedarf eingesetzt werden (siehe unten), da auch sie flüchtige Komponenten (VOCs: volatile organic compounds) enthalten. Reproduktive Zellen werden durch flüchtige organische Verbindungen in der Umgebungsluft in ihrer Entwicklung negativ beeinträchtigt. Damit stellen Desinfektionsmittel grundsätzlich ein Risiko für die Qualität und Sicherheit der Gameten und Embryonen in vitro dar [24]. Es gibt keine Substanzklasse bei den Desinfektionsmitteln, die als sicher für Keimzellen gelten kann. Der Hygieneplan für das IVF-Labor sollte sicherstellen, dass der negative Einfluss von Desinfektionsmitteln auf Gameten und Embryonen minimiert wird.
§6 der AMWHV fordert die Erstellung eines Hygieneplans. Die Hygienemaßnahmen sind gemäß diesem Plan durchzuführen und entsprechend zu dokumentieren.
Auf den Einsatz leicht flüchtiger Desinfektionsmittel auf Basis von Alkoholen sollte im ART-Labor verzichtet werden.
Im Labor sollte die Desinfektion nicht prophylaktisch erfolgen, sondern nur bei Bedarf, zum Beispiel bei einer Kontamination mit Follikelflüssigkeit oder Ejakulat.
Während der Arbeiten an den aufbereiteten Zellen sollte auf eine Desinfektion ganz verzichtet werden.
In den angrenzenden Räumlichkeiten des ART-Labors sollte der Einsatz von Desinfektionsmitteln auf das Notwendigste begrenzt werden.
Die Wirksamkeit der Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sollte regelmäßig z. B. durch Abklatschproben oder Sedimentationsplatten, überprüft werden.
5. LITERATURVERZEICHNIS
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Weiterführende Literatur:
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Leitlinie zum verantwortlichen Arbeiten im ART-Labor
LEITLINIE ZUM VERANTWORTLICHEN ARBEITEN IM ART-LABOR der Arbeitsgemeinschaft Reproduktionsbiologie des Menschen (AGRBM)
28.03.2014
Leitlinie zum verantwortlichen Arbeiten PDF-Download
Im Rahmen reproduktionsmedizinischer Maßnahmen kommen im ART-Labor unterschiedliche Techniken und Methoden zur Anwendung, die einer dynamischen Entwicklung unterliegen und kontinuierliche Anpassungen erfordern. Vor dem Hintergrund der EU-Richtlinie 2004/23/EG wurde die „Leitlinie zum verantwortlichen Arbeiten im ART- Labor“ erstellt, um damit Empfehlungen zur Standardisierung von grundlegenden Methoden und von Prozessabläufen zu ermöglichen. Ziel ist es, Methodensicherheit und damit letztlich Patientensicherheit zu erreichen.
Die vorliegende Leitlinie wurde von dem „Arbeitskreis Qualitätsmanagement“ der AGRBM erarbeitet und im Konsens mit dem Bundesverband Reproduktions-medizinischer Zentren (BRZ) verabschiedet. Sie steht somit insbesondere im Schnittpunkt des ärztlichen Berufsrechts, des Familienrechts, des Sozialrechts sowie des Embryonenschutzes und des Strafrechts.
Die Leitlinie ist entsprechend dem wissenschaftlichen und methodischen Kenntnisstand und in Anpassung an gesetzliche und berufsrechtliche Vorgaben regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren. Im Hinblick auf den im Embryonenschutzgesetz normierten Arztvorbehalt und die berufsrechtlichen Regelungen der beteiligten Ärzte durch ärztekammerspezifische „Richtlinien zur Durchführung der Assistierten Reproduktion“ sind Änderungen dieser Leitlinie in interdisziplinärer Abstimmung mit dem BRZ vorzunehmen.
Diese Neufassung der Leitlinie ersetzt die ursprüngliche Version vom 24.11.2006.
Arbeitskreis Qualitätsmanagement | Vorstand der AGRBM |
Dipl-Biol. Verona Blumenauer (Leiterin des AK) | Dr. Jens Hirchenhain (1. Vorsitzender) |
Dipl-Biol. Vera Baukloh | Dr. Verena Nordhoff |
Dr. Annette Bonhoff | Dr. Roland Eid |
Dipl-Biol. Claudia Grewenig | Dr. Simone Winkler |
Dr. Dagmar Gutknecht | Dr. Claus Sibold |
Dr. Ines Hoppe | |
Dr. Petra Klusmann | Vorstand des BRZ |
Dipl-Biol. Alexandra Ochsner | Dr. Ulrich Hilland (1. Vorsitzender) |
Dr. Frank Tetens | Dr. Andreas Jantke |
Dr. Dorothee Weiss | Dr. Klaus Fiedler |
Najib Nassar |
1. Personal
Die Zahl der Mitarbeiter muss sich am Arbeitsaufkommen des IVF-Zentrums und der “Leitlinie zur Einrichtung und Führung eines ART-Labors“ der AGRBM orientieren. Mindestens ein Mitarbeiter, der möglichst als Laborleiter benannt sein sollte, muss die Anforderungen der AGRBM zur Erlangung der Zusatzqualifikation „Fachanerkennung für Reproduktionsbiologie des Menschen“ erfüllen. Für alle neuen Mitarbeiter ist ein Einarbeitungsplan zu erstellen, der sich an den Anforderungskatalogen der AGRBM orientiert. Der Einarbeitungserfolg ist zu dokumentieren.
Die Teilnahme an internen und/oder externen Fortbildungen ist für alle Mitarbeiter zu gewährleisten und zu dokumentieren. Für akademische Mitarbeiter ist der Fortbildungskatalog der AGRBM zu erfüllen.
2. Laboranforderungen
2.1 Umgebungsbedingungen
Das ART-Labor muss Umgebungsbedingungen bieten, die ein einwandfreies Arbeiten sowohl hinsichtlich der Probensicherheit als auch der Personalsicherheit ermöglichen. Der Raumbedarf muss dem Arbeitsaufkommen entsprechen (siehe Leitlinie der AGRBM zur „Einrichtung und Führung eines ART-Labors“ (JRE 2004,1: 240-245).
Der Umgang mit und die Bearbeitung von Ei- und Samenzellen erfordert keine Reinraumbedingungen. Eine dieser Leitlinie entsprechende qualifizierte Bearbeitung von Keimzellen (und Embryonen) im Sinne der Infektionsvermeidung und der
Behandlungsoptimierung für die Patienten ist gegeben, wenn unter keimarmen Kulturbedingungen gearbeitet wird.
Die in § 36 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b) bis d) AMWHV aufgeführten Ausnahmen von den prinzipiell geforderten Umgebungsbedingungen zur Bearbeitung menschlicher Zellen sind vollumfänglich für den Umgang mit menschlichen Keimzellen (und Embryonen) anzuwenden.
Zu Nr. 2 b: Der innerhalb einer laufenden Steril-Werkbank entstehende Luftzug kann zu einer Abkühlung der Keimzellen führen und die Integrität des empfindlichen Zytoskeletts beeinträchtigen. Darüber hinaus besteht die Gefahr des Verdunstens von Kulturmedium, wodurch sich die Osmolarität in der direkten Umgebung der Keimzellen verändert. Beide Umstände können zu irreversiblen Zellschädigungen beitragen.
Zu Nr. 2 c: Die Verwendung menschlicher Keimzellen (und Embryonen) im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung ist in keiner Weise mit einer Transplantation vergleichbar, da die Rückführung der bearbeiteten Zellen in den Uterus der immunkompetenten Frau über eine natürliche Körperöffnung erfolgt, die natürlicherweise keimbesiedelt ist. Im Vergleich dazu ist das Risiko einer Verkeimung durch die Umgebungsbedingungen vernachlässigbar. Die Anzahl der übertragenen Zellen ist vergleichsweise gering, so dass die kritische Keimzahl zur Infektionsauslösung nicht erreicht wird. Zudem werden die Zellen unter Einsatz von antibiotikahaltigen Medien aufbereitet und in der Regel unter Öl kultiviert, so dass kein direkter Kontakt zur Umgebungsluft vorhanden ist. Faktisch beinhaltet die Anwendung von Methoden der Assistierten Reproduktion sogar ein weit geringeres Risiko der Keimübertragung als die natürliche Zeugung. Deshalb werden beispielsweise bei der Kinderwunschtherapie HIV-diskordanter Paaren Methoden der Assistierten Reproduktion explizit empfohlen.
Zu Nr. 2 d: Die Handhabung und Beurteilung menschlicher Keimzellen (und Embryonen) erfordert den Einsatz eines Mikroskops innerhalb eines erwärmten Arbeitsfeldes. Selbst wenn eine Werkbank mit Klasse A-Spezifikation zum Einsatz kommt, bewirkt die gesamte Geräteausstattung innerhalb des Arbeitsbereiches unvermeidliche Luftverwirbelungen, die eine zuverlässige Einhaltung der Klasse A-Bedingungen zunichtemacht.
Die AGRBM schließt sich damit der bereits 2007 von der ESHRE publizierten Auslegung der EU-Richtlinie 2006/86 für den Bereich menschliche Assistierte Reproduktion an (ESHRE position paper on the EU Tissues and Cells Directive EC/ 2004/23; Nov. 2007; Air quality: Commission Directive 2006/86/EC, Annex I.D. Facilities/Premises).
Die Wirksamkeit der im jeweiligen Zentrum getroffenen Maßnahmen ist durch die systematische Erfassung von Infektionsvorfällen während der Kulturphase und von nosokomialen Infektionen nachzuweisen.
Das ART-Labor befindet sich in einem Bereich, der nur für befugtes Personal zugängig ist. Zugangsregeln für Besucher/Handwerker/Lieferanten sind festgelegt und allen Mitarbeitern bekannt.
Das Labor ist räumlich von anderen Arbeitsbereichen zu trennen. Es sollte sich möglichst in unmittelbarer Nähe zu den Eingriffsräumen für Eizellentnahme und Embryotransfer befinden. Ist dies nicht möglich, sind geregelte Vorkehrungen für den sicheren Transport der Gameten und Embryonen unter kontrollierten Bedingungen (Temperatur, pH, Osmolarität, Transportdauer) zu treffen.
Der Gebrauch von keimzell-/embryotoxischen Stoffen, insbesondere von entsprechenden Reinigungsmitteln, ist innerhalb der Laborräume während der Bearbeitung von Fällen verboten (siehe 2.2.). Radioisotope dürfen sich niemals innerhalb der Räume des ART-Labors befinden.
Die Einhaltung der Raumluftbedingungen (CO2, N2) gemäß der aktuell gültigen Arbeitsstättenverordnung 8 (ArbStättV) ist zu beachten.
Bei Neueinrichtung und Renovierung von Laboratorien sollte zusätzlich auf die Verwendung schadstoffarmer, möglichst inerter und umweltverträglicher Stoffe geachtet werden.
Die Lagerung größerer Mengen von Einwegmaterialien im Labor sollte unterbleiben, um die damit gegebenenfalls verbundene Freisetzung leichtflüchtiger Komponenten zu vermeiden.
2.2 Anforderungen an Hygienemaßnahmen
Es gelten die allgemeinen Richtlinien für Hygiene und Sicherheit. Für jedes ART-Labor ist ein Hygieneplan zu erstellen. Für potentiell infektiöses Material kommt die Leitlinie „Empfehlungen zu Infektionsdiagnostik und Infektionsprophylaxe bei Verfahren der Assistierten Reproduktion“ der Arbeitsgemeinschaft für Infektionen und Infektionsimmunologie (AGII) der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologische Endokrinologie und Fortpflanzungsmedizin (DGGEF) zur Anwendung.
Funktionell geeignete Arbeitskleidung ist regelmäßig und bei Bedarf zu wechseln. Die fachgerechte Reinigung der Arbeitskleidung ist zu gewährleisten.
Bei allen Arbeiten mit Primärproben (Follikelflüssigkeit, Ejakulat, Urin, Gewebe) sind Handschuhe zu tragen. Handschuhe im Rahmen des Personalschutzes sollten ungepudert sein, um den Eintrag von Puderpartikeln in die Zellkulturen zu vermeiden.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind zelltoxisch und stellen deshalb eine Gefahr für die Kultur von Gameten, imprägnierten Eizellen und Embryonen dar. Deshalb werden folgende Ausnahmen/Sonderregelungen von den allgemeinen Hygienerichtlinien für das ART-Labor empfohlen:
· Desinfektionsmittel sollten nicht prophylaktisch, sondern nur bei Kontamination angewendet werden. Eine hygienische Händereinigung (z.B. Wasser, Neutralseife, Einmalhandtücher) soll vor Arbeitsbeginn, bei Verlassen des Arbeitsbereiches und bei Bedarf erfolgen.
· Es dürfen möglichst nur duftstoffarme Körperpflegemittel und Kosmetika Verwendung finden. Der Eintrag von Tabakrauchrückständen in die Arbeitsräume ist zu verhindern.
· Die Flächen- und Bodenreinigung soll möglichst nur mit Wasser und Neutralseife nach Reinigungsplan durchgeführt werden. Eine Desinfektion sollte nur bei Bedarf mit nichtflüchtigen Desinfektionsmitteln (z.B. quaternäre Ammoniumverbindungen) erfolgen.
· Bei Verdacht auf Kontamination sind Kontrollen der Keimbelastung von Händen, Arbeitsoberflächen und Brutschränken zu veranlassen und zu dokumentieren.
3. Geräte und Materialien
3.1. Gerätetechnische Ausstattung
Die notwendige Mindestausstattung der Laborbereiche ergibt sich aus der „Leitlinie für die Einrichtung und Führung eines ART-Labors“ der AGRBM. Für alle Geräte mit messbarenFunktionen müssen Warn- und Eingriffsgrenzen bezogen auf den jeweiligen Sollwert des kritischen Überwachungsparameters laborintern festgelegt werden. Die Überwachung dieserGeräte erfolgt durch geeignete Prüf- und Messmittel, die gleichfalls regelmäßiger dokumentierter Überwachung unterliegen. Geeignete Zeitintervalle für Funktionsprüfungen und/oder Wartungen werden festgelegt und deren Durchführung dokumentiert.
Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung (Notstromaggregat, USV, etc.) ist für alle wesentlichen Geräte sicherzustellen.
Für diese Geräte sollte nach Möglichkeit Ersatz vorhanden sein. Ein Notfall-Management mit einem kooperierenden Zentrum zur gegenseitigen Hilfe in Notfallsituationen wird angeraten.
3.2 . Verbrauchsmaterialien
Für die Arbeit mit Gameten und Embryonen sind nach Möglichkeit Einwegmaterialien zu verwenden. Soweit verfügbar sollte embryo-getesteten und / oder CE-gekennzeichneten Produkten der Vorrang gegeben werden.
Die zum Einsatz kommenden qualitätsrelevanten Einwegmaterialien sind für ihren Einsatzzweck zu validieren. Falls der Hersteller über entsprechende Zertifikate verfügt, sollte er diese unaufgefordert zur Verfügung stellen.
Die Chargennummern aller verwendeten qualitätsrelevanten Einwegmaterialien sind so zu dokumentieren, dass die Rückverfolgbarkeit zum jeweiligen Patienten gegeben ist.
3.3. Kulturmedien und Zusätze
Für die in vitro-Kultur von Gameten und Embryonen dürfen nur dafür geeignete Kulturmedien und Zusätze eingesetzt werden. Die vom Hersteller angegebenen Empfehlungen bezüglich der Anwendung, der Lagerung und der Haltbarkeit sind einzuhalten.
Die Chargennummern der verwendeten Medien und Zusätze sind patientenbezogen und rückverfolgbar zu dokumentieren. Die Qualitätsprüfung der Medien und Zusätze ist (z.B. durch Herstellerzertifikate) zu belegen.
4. Handhabung von Gameten und Embryonen
Die Handhabung von Gameten außerhalb des Körpers kann zum Stress der Keimzellen und damit zu einer Beeinträchtigung ihrer Funktionsfähigkeit führen.
Daher sollten die Bedingungen insbesondere für Eizelle und Embryo so gestaltet werden, dass sie den physiologischen Gegebenheiten in vivo möglichst nahe kommen. Die Handhabung sollte so wenig invasiv und die Bearbeitungszeit so kurz wie möglich sein.
Alle eingesetzten Methoden sind in Standardarbeitsanweisungen (SOPs) festzulegen und die zur Anwendung der Methoden berechtigten Personen zu bestimmen.
Durch Auswertung entsprechender Kennzahlen wird die Qualität der Arbeitsschritte bewertet, um gegebenenfalls. notwendige Korrekturen durchführen zu können.
Grundsätzlich ist beim Umgang mit den Zellen folgendes zu beachten:
· Konzentriert, kontrolliert und zügig arbeiten
· Bei der Handhabung der Zellen außerhalb der Brutschränke die Parameter Temperatur, Osmolarität, pH-Wert so konstant wie möglich halten
· Regelmäßige Kontrolle der Kulturbedingungen im Brutschrank
· Art des Kulturmediums, Kulturdauer und ggf. Medienwechsel dokumentieren
Die SOPs enthalten mindestens folgende Angaben:
· Kulturbedingungen in den Brutschränken
· Handhabung der Zellen außerhalb der Brutschränke
· Kultursysteme und Kulturmedien
· zu verwendende Pipettiersysteme
· Identifikation der Arbeitsmaterialien (Chargennummern) und Proben
· Zeitschemata der einzelnen Kulturschritte
· durchführende Person
· Vorgehen bei unerwarteten Ereignissen
· Dokumentationsvorschriften
5. Dokumentation und Probenidentifikation
5.1. Allgemeine Dokumentation
Die Dokumentation aller durchgeführten Arbeitsschritte bei der Handhabung von Gameten, imprägnierten Eizellen und Embryonen hat so zu erfolgen, dass mindestens folgende Angaben stets vorhanden sind:
· Identität und Verbleib der Proben (Gameten, imprägnierte Eizellen, Embryonen)
· Art des/der Arbeitsschritt/e
· verwendete Materialien/Medien
· durchführende Person(en)
· Zeit und ggf. Dauer der Durchführung
· Qualität der Gameten/Embryonen zum jeweiligen Beobachtungszeitpunkt
· Auftreten unerwarteter Ereignisse und Vorgehensweise
Die Dokumentation erfolgt schriftlich.
Während der gesamten Aufbewahrungsfrist der Dokumente und Aufzeichnungen ist eine Nachverfolgbarkeit von Änderungen zu gewährleisten. Aufzeichnungen sind so zu führen, dass sie lesbar, unauslöschlich und jederzeit auffindbar sind. Sie dürfen handgeschrieben sein oder auf ein anderes System wie ein Computerprogramm oder Mikrofilm übertragen werden.
5.2. Identifikation der Patienten
Besondere Sorgfalt ist an der Schnittstelle Patient/Probenidentifikation nötig. Bei jeder Probenentnahme und vor dem Embryotransfer muss eine aktive Patientenidentifikation durch eine der beteiligten Personen vorgenommen und dokumentiert werden.
5.3. Identifikation der Proben
Alle Probengefäße müssen eindeutig, gut lesbar und dauerhaft beschriftet werden. Beim Zusammenführen von Proben (Insemination/Injektion) ist eine sichere Probenzuordnung zu gewährleisten.
6. Methodensicherheit
Alle angewendeten kritischen Methoden sollten auf international anerkannten Standardverfahren beruhen. Sie müssen im eigenen Labor vor ihrer Einführung als Routinemethode freigegeben werden und sind darüber hinaus regelmäßig kritisch zu bewerten, um sicherzustellen, dass sie weiterhin die angestrebten Ergebnisse erzielen. Dafür werden die Methoden anhand geeigneter Kennzahlen eingeschätzt.
Die Vergleichbarkeit der Arbeitsqualität aller beteiligten Mitarbeiter wird ebenfalls in geeigneten Intervallen überprüft, gegebenenfalls sind Nachschulungen zu veranlassen. Zur Qualitätssicherung sollten die Möglichkeiten der internen und externen Qualitätskontrollen/Ringversuche genutzt werden.
7. Andrologie
Alle eingesetzten Methoden sind in Arbeitsanweisungen (SOPs) festzulegen und die zur Durchführung berechtigten Personen zu bestimmen.
Besonderer Wert ist auf die Sicherstellung der Probenzugehörigkeit (Identität des „Spenders“, zugehörige Partnerin) zu legen. Die Bewertung der Ejakulat- und Spermienqualität orientiert sich am aktuellen WHO-Laborhandbuch.
a. Spezifische Inhalte der Standardarbeitsanweisungen:
· Spermiogrammerstellung
· Annahme und ggf. Weiterleitung von Proben inklusive Transportbedingungen
· Annahme und Aufbereitung operativ gewonnener, frischer und/oder kryokonservierter Spermatozoen/Hodengewebe
· Aufbereitungsmethoden der Spermien für AIH, AID, IVF, ICSI
· Kryokonservierung von Spermien / von operativ gewonnenem Material
· Vorgehensweise bei unerwarteten Ereignissen
· Dokumentation der wesentlichen Parameter mit verwendeten Materialien, durchführender Person und Bearbeitungszeit
7.2. Spezielle Dokumentation:
· Probenidentität und Parameter der nativen Probe: Volumen, Viskosität, Konzentration, Motilität, ggf. Morphologie
· Aufbereitungsmethode
· Verbleib der Probe
8. ART- Methoden
8.1. Identifizierung und Bearbeitung der Eizell-Cumulus-Komplexe
Während der Eizellsuche sollte die Möglichkeit zur Kommunikation mit den Personen im Entnahmeraum bestehen. Die Isolierung der Eizell-Cumulus-Komplexe sollte unter geeigneten Bedingungen so schnell wie möglich nach der Entnahme erfolgen.
8.1.1. Spezifische Inhalte der Standardarbeitsanweisungen:
· Durchführung der Eizellsuche
· Überführung in das Kultursystem je nach weiterer Verwendung der Eizellen
8.1.2. Spezielle Dokumentation
· Anzahl der Eizell-Cumulus-Komplexe
· Auffälligkeiten
8.2. IVF- Insemination
Die Insemination der Eizellen erfolgt, wenn aufgrund der Merkmale von Eizelle und Spermien eine Fertilisation zu erwarten ist. Insbesondere die Spermienparameter sollten den geforderten Mindestanforderungen genügen. Die Durchführung der Insemination hat in einem geeigneten Zeitfenster mit geeigneter Spermienkonzentration und -motilität zu erfolgen.
8.2.1. Spezifische Inhalte der Standardarbeitsanweisungen:
· Standards für die Insemination und Kriterien für deren Anwendung
· Durchführung der Insemination
8.2.2. Spezielle Dokumentation:
· Gesamtzahl oder Konzentration der zu den Cumulus-Komplexen zugegebenen motilen Spermien
8.3. ICSI
Die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) ist eine Form der extrakorporalen Befruchtung, bei der ein Spermatozoon – nach vorbereitender Präparation (siehe Pkt.7.) – in eine reife Eizelle (Metaphase II) injiziert wird.
8.3.1. Spezifische Inhalte der Standardarbeitsanweisungen:
· Denudierung der Eizellen
· Durchführung der ICSI
8.3.2. Spezielle Dokumentation:
· Reifegrad der Eizellen
· Anzahl der mit Spermien injizierten Eizellen
· Verbleib der Eizellen
· Auffälligkeiten
8.4. Fertilisationskontrolle/ PN-Grading
In der Regel 16 bis 20 Stunden nach Insemination bzw. Injektion der Eizellen sollte die Fertilisationskontrolle durchgeführt werden.
8.4.1. Spezifische Inhalte der Standardarbeitsanweisungen:
· Denudierung der Eizellen nach IVF ohne ICSI
· Kriterien der Beurteilung nach einem anerkannten Grading-System (zumindest Anzahl der Vorkerne, ggf. Grading der Vorkerne, ggf. Auffälligkeiten)
· Weiterbehandlung der Zellen (Kultur, Kryokonservierung, Verwerfung)
· Vorgehen bei unzureichendem oder unklarem Befruchtungsergebnis
8.4.2. Spezielle Dokumentation:
· Anzahl der 2 PN / >= 3PN / 1 PN / 0 PN / unreifen Eizellen/ degenerierten Eizellen
· Verbleib der Zellen
· Auffälligkeiten
8.5. Embryobeurteilung und -grading
Die Beurteilung der morphologischen Qualität der in vitro-kultivierten Embryonen kann wichtige Hinweise auf ihre Entwicklungskompetenz geben.
8.5.1. Spezifische Inhalte der Standardarbeitsanweisungen:
· Beurteilung nach anerkannten Grading-Systemen
· Weiterbehandlung der Zellen
8.5.2. Spezielle Dokumentation:
· Kulturdauer
· Anzahl der Blastomeren (Entwicklungsgeschwindigkeit)
· Umfang und Verteilung von Fragmenten
· Fakultativ: zytoplasmatische Besonderheiten (Vakuolen, Granulierungen), Vorhandensein und Zahl von multinukleären Blastomeren, Dicke und Besonderheiten der Zona pellucida
8.6. Zusatzmaßnahmen
Zusätzliche Maßnahmen, die entsprechend besonderer Indikationsstellung bei der Bearbeitung von Keimzellen durchgeführt werden, müssen dokumentiert werden. Methoden, die darüber hinaus spezifischen Regelungen durch gesetzliche Vorgaben unterliegen, müssen unter Beachtung dieser Vorgaben ausgeführt werden.
8.6.1. Spezifische Inhalte der Standardarbeitsanweisungen:
· Kriterien für den Einsatz der Methode
· Durchführung der Zusatzmaßnahme
8.6.2. Spezielle Dokumentation:
· Auffälligkeiten
8.7. Embryotransfer
Das Ziel des Embryotransfers ist das Übertragen der Embryonen in das Cavum uteri.
8.7.1. Spezifische Inhalte der Standardarbeitsanweisungen:
· Aufnehmen der Embryonen in den Transferkatheter und ggf. Durchführung des Transfers
8.7.2. Spezielle Dokumentation:
· Anzahl und Qualität der transferierten Embryonen
· Vorgehen bei Nichtdurchführbarkeit des Embryotransfers zum geplanten Zeitpunkt
· Auffälligkeiten
8.8. Implementierung neuer Methoden
Neue Methoden müssen durch dafür qualifiziertes Personal erarbeitet, validiert und freigegeben werden. Die Vorgehensweise für diesen Prozess der Implementierung ist schriftlich festzulegen.
Vor der Implementierung einer Methode ist eine umfassende Literaturrecherche über bereits vorliegende Erfahrungen und Ergebnisse durchzuführen, dabei sollten kontrollierte Studien die Grundlage bilden. Nach Möglichkeit sollte vorab eine Hospitation in einem Labor, das diese Methode bereits erfolgreich durchführt, erfolgen. Eine Schulung oder ein Kursus bei entsprechenden Spezialisten kann ebenfalls als Vorbereitung dienen.
8.8.1. Material
Vor Einführung einer neuen Methode sollten der Bedarf und der Aufwand geklärt sein. Die Validierungsphase kann auch mit nicht CE-gekennzeichneten Materialien durchgeführt werden, für den späteren Routineeinsatz muss jedoch die Verfügbarkeit geeigneter, möglichst CE-gekennzeichneter Materialien abgeklärt sein.
8.8.2. Geräte und Ausstattung
Die notwendige gerätetechnische Ausstattung muss vor Implementierung einer Methode gesichert sein und ist am erwarteten Bedarf auszurichten. Es muss gesichert sein, dass etwaige Anforderungen an besondere Umgebungsbedingungen erfüllt werden können. Bedeutet die neue Methode einen erheblichen Arbeitsaufwand muss darüber hinaus dafür gesorgt sein, dass der Personalbestand den erwarteten Mehraufwand decken kann.
8.8.3. Arbeitsschritte
Die Validierung einer neuen Methode orientiert sich am PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act). Die Planung (Plan) legt verantwortliche Mitarbeiter, Ergebnisanforderung und -ziel, Zeitdauer der Validierung und die Art der Aus- und Bewertung anhand von Kennzahlen fest. Nach Durchlaufen der Versuchsphase (Do) werden die Ergebnisse hinsichtlich der Erwartungen überprüft (Check). Nach Bedarf kann eine erweiterte oder ergänzende Versuchsphase angeschlossen werden (erneutes Plan-Do), aufgrund derer die endgültige Bewertung schriftlich festgehalten wird (Check). Auf dieses Vorgehen gründet sich die abschließende Entscheidung über Ablehnung oder Aufnahme der Methode in das Routineprogramm (Act).
Nach ihrer Implementierung ist die Methode in der ersten Anwendungsphase noch weiter engmaschig anhand mindestens einer geeigneten Kennzahl zu verfolgen und zu bewerten. Das Bewertungsintervall wird im weiteren Verlauf dem der anderen Routinemethoden angeglichen.
8.8.4. Dokumentation
Die Nachweise über die Vorbereitungen, Grundlagen und Schulungen bezüglich der geplanten Methode sind festzuhalten.
Die Validierung der Methode muss nach einem schriftlich zu fixierenden Plan mit Festlegung der zu bearbeitenden Probenzahl und den verantwortlich Durchführenden erfolgen. Die Aufzeichnungen sind zu ergänzen um Messwerte, Beobachtungen und Bewertungen. Die endgültige Freigabe der Methode und damit die Aufnahme in das Spektrum der angebotenen Methoden müssen ebenfalls schriftlich erfolgen und allen Beteiligten und Anwendern zur Kenntnis gebracht werden. Zur Aufnahme in die Routine müssen die Dokumentationsform sowie mindestens eine Kennzahl zur Qualitätsbewertung festgelegt sein. Über den Durchführungsablauf der Methode ist eine SOP zu erstellen.
Die Einarbeitung der Mitarbeiter in die neue Methode muss durch eine Person erfolgen, die bereits praktische Erfahrung sammeln konnte, die Freigabe der eingearbeiteten Mitarbeiter muss dokumentiert werden.
9. Kryokonservierung
In der Regel werden im ART-Bereich Partnerspenden von Gameten gemäß Definition der EU-Richtlinie 2006/17/EG für die Kryokonservierung angenommen, gelagert und mit unterschiedlichen Verfahren bearbeitet.
Bei der Kryokonservierung von Gameten/imprägnierten Eizellen/Embryonen/ Hodengewebe muss im Vorfeld sichergestellt werden, dass alle spenderspezifischen Voraussetzungen von ärztlicher Seite überprüft und dokumentiert wurden.
Die Bestimmungen der TPG-Gewebeverordnung (TPG-GewV) und AMWHV sind bei der Lagerung von Gameten zur Partnerspende u.a. hinsichtlich durchzuführender serologischer Untersuchungen zu beachten.
Die Benutzung geeigneter Verschlusssysteme ist empfehlenswert. Die Verwendung von Probengefäßen mit CE-Kennzeichnung ist generell zu bevorzugen. Kryokonservierung und Auftauen erfolgen nach anerkannten Methoden mit geeigneten Medien, Gefrierschutzmitteln und Geräten.
Die Weiterverarbeitung von Proben, die zum Zeitpunkt der Kryokonservierung mit HIV 1,2, Hepatitis B oder Hepatitis C belastet sind, sollte in dazu speziell ausgestatteten ART-Laboren erfolgen (gemäß der Leitlinie „Empfehlungen zu Infektionsdiagnostik und Infektionsprophylaxe bei Verfahren der Assistierten Reproduktion“).
Bei der Annahme, Lagerung und Verarbeitung von kryokonservierten Gameten nach Drittspende sind die besonderen Anforderungen der TPG-GewV und AMWHV zu erfüllen.
9.1. Standardarbeitsanweisungen
In schriftlichen Arbeitsanweisungen sind alle relevanten Arbeitsschritte zu regeln:
· Identifizierung und Zuordnung von Patient / Spender und Proben
· Kriterien für die Auswahl der Zellen /Gewebe zur Kryokonservierung
· Kennzeichnung der Kryoröhrchen /-straws
· Durchführung der Kryokonservierung
· Überführung in das Kryolager
· Betrieb des Kryolagers einschließlich der Lagerverwaltung
· Entnahme aus dem Lagersystem
· Auftauen der Proben
· Versand von Kryoproben in andere Einrichtungen
· Annahme von Kryoproben aus anderen Einrichtungen
· Behandlung von Aufträgen zur Auflösung eines Kryo-Depots
· Festlegung der Vorgehensweise bei Unauffindbarkeit der Proben
9.2. Kennzeichnung von Kryoproben
Besondere Sorgfalt ist auf eine eindeutige Kennzeichnung aller einzufrierenden Proben zu verwenden. Die Nachverfolgbarkeit aller Proben muss zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Dies ist über die Beschriftung der Kryoröhrchen und entsprechende Aufzeichnungen zu gewährleisten.
Die Beschriftung der Behältnisse sollte mit einem maschinellen System direkt oder auf kryotauglichen Etiketten erfolgen.
9.2.1. Kennzeichnung der Kryoröhrchen /-straws
· Patientenidentität (Name, Vorname, Geburtsdatum, ggf. einrichtungsinterne ID), auch in codierter Form
· Einfrierdatum
· Art des Einfriergutes (Spermien, Eizellen, PN-Zellen, Embryonen, Gewebe)
· ID des Röhrchens/ Straws
9.2.2. Dokumentation
· Patientenidentität (Name, Vorname, Geburtsdatum)
· Bei Partnerspende: Partneridentität (Name, Vorname, Geburtsdatum)
· Einrichtungsinterne ID-Nr. von Patient und ggf. Partner
· Name der kryokonservierenden Einrichtung (ggf. ID der Einrichtung),
· Identität der die Kryokonservierung durchführenden Person mit Unterschrift
· Beschreibung und Identifizierung der kryokonservierten Zellen / Hodengewebe, ggf. zur Vorbehandlung benutzte Kulturmedien
· Ausgangsspermiogramm und ggf. Aufbereitungsergebnis bei Spermien
· Anzahl und Reifestadium bei Eizellen
· Anzahl und ggf. Scoring bei 2 PN-Zellen
· Anzahl und Entwicklungsstadium und ggf. Grading bei Embryonen
· Art und Vorbereitung bei Hodengewebe
· Datum und verwendetes Einfrierverfahren
· Verwendete Reagenzien und Medien (insbesondere Kryoprotektiva)
· Kurzbeschreibung des Kryo-Programms
9.3. Versand von Kryoproben
Zum Transport verwendete Behälter müssen dafür geeignet sein und die gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen erfüllen.
Transportbehälter müssen mit folgenden Beschriftungen versehen und sicher verschlossen sein:
· Identifizierung der versendenden Einrichtung mit Adresse und Telefonnummer
· Identifizierung der empfangenden Einrichtung mit Adresse und Telefonnummer
· Hinweis: „Vorsicht menschliche Zellen / Gewebe“,„Nicht bestrahlen“, „Aufrecht stellen“, „Nicht öffnen“, „ Nicht erwärmen“
9.3.1. Dokumentation
Zusätzlich zur oben genannten Dokumentation sind beim Versand von Kryoproben Name und Telefonnummer der Kontaktpersonen in Herkunfts- und Zieleinrichtung der Kryoproben anzugeben. In einem Begleitbrief sind aufzuführen Angaben zu:
· dem/den Gametenspender(n) mit Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort
· dem Datum der Kryokonservierung
· dem verwendeten Kryoprotektivum
· Verwendungszweck der Spende
· der Anzahl versandter Straws/Vials
· durchgeführten serologischen Untersuchungen mit Datum und Ergebnis
Dokumentationsanforderungen
Dokumentationsanforderungen bei ART-Methoden:
13.05.2009
Dokumentationsanforderungen PDF-Download
Bereich | Arbeitsschritt | Dokumentation | Gesetzliche Vorschriften |
Andrologie | Ejakulat-Gewinnung | Entnahmebericht | TPG-GewV §§ 2, 5, 6; AMG § 20 b; AMWHV § 34 (7); TPG § 21: Jahresbericht PEI TPG-GewV § 36 (7) |
Konzentration | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit |
Ringversuch (RiLiBÄK ab 2010) |
|
Morphologie | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit |
Ringversuch (RiLiBÄK ab 2010) |
|
Materialien | Formblatt, Listen, elektronisch |
AMWHV § 36 | |
Aufbereitung | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit; Freigabe |
AMG 20c; AMWHV § 36 (4); AMWHV § 38; Jahresbericht PEI |
|
Hodenbiopsie | Entnahmebericht Freigabe |
TPG-GewV §§ 2, 5 6; AMG § 20 b; AMWHV § 34 (7); TPG § 21: Jahresbericht PEI TPG-GewV § 36 (7) |
|
Aufbereitung Gewebe | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit; Freigabe |
AMG § 20 c; AMWHV § 36 (4); AMWHV § 38 |
|
IVF und ICSI klassisch: | Materialien | Formblatt, Listen, elektronisch |
AMWHV § 36 |
Kultur EZ | Entnahmebericht Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit Freigabe |
TPG-GewV §§ 2, 5, 6; AMG § 20 b; AMWHV § 34 (7); TPG § 21: Jahresbericht PEI TPG-GewV § 36 (7); AMWHV § 38 AMWHV § 36 (7) |
|
Kultur Embryonen | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit |
ESchG | |
Denudation IVF-Eizellen | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit |
AMWHV § 36 | |
Denudation ICSI | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit |
AMWHV § 36 | |
IVF Insemination | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit |
AMWHV § 36 (4); PEI-Bericht: Bearbeitung |
|
ICSI | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit |
AMWHV § 36 (4); PEI-Bericht: Bearbeitung | |
ICSI, TESE-/MESA-Sp. | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit |
AMWHV § 36 (4); PEI-Bericht: Bearbeitung | |
Embryotransfer | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit |
ESchG | |
Inkubations-bedingungen | Kontrollblätter, elektronische Aufzeichnung | AMWHV § 36 (4) | |
Zusätzliche Methoden | Assisted Hatching | (Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit) |
?? |
PKD | (Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit) |
?? | |
Kryokon-servierung | Materialien | Formblatt, Listen, elektronisch | AMWHV § 36 |
Ejakulat/MESA | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit |
AMWHV § 36; PEI-Bericht: Lagerung | |
Kryo Hodengewebe | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit |
AMWHV § 36; PEI-Bericht: Lagerung | |
Kryo unbefruchtete EZ | Formblatt: Bearbeiter, Uhrzeit |
AMWHV § 36; PEI-Bericht: Lagerung | |
Kryo PN-Stadien | (Formblatt) | ?? | |
Versand, Kryotransport | Begleitdokumente | AMWHV § 35 (Keimzellen z.Zt.); AMWHV § 35 (2) | |
Sonstiges | Interne QS | Bericht oder Formblatt | AMWHV § 36 (6) |